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   BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 162.82   

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BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 162.82 (https://dejure.org/1983,4922)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1983 - 2 B 162.82 (https://dejure.org/1983,4922)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1983 - 2 B 162.82 (https://dejure.org/1983,4922)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Öffentlich-rechtliche Vertragspartei eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als Verordnungsgeber - Vereinbarungen über Umfang und Zuordnung des dienstlichen Aufgabenbereichs und über wirtschaftliche Vergünstigungen nach dem Dienstrecht der beamteten Chefärzte - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 162.82
    - Im übrigen vernachlässigt die Beschwerde, daß nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluß vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303 nach dem Dienstrecht der beamteten Chefärzte zwar Vereinbarungen über Umfang und Zuordnung des dienstlichen Aufgabenbereichs und über wirtschaftliche Vergünstigungen getroffen werden können - soweit es an entgegenstehenden, mit Art. 33 Abs. 5 GG übereinstimmenden, speziellen Rechtsvorschriften fehlt (BVerfGE 52, 303 [331, 334 f.]) -, daß aber derartige Vereinbarungen, selbst wenn sie keinen Änderungsvorbehalt enthalten, keineswegs jeder durch Gesetz vorgeschriebenen Veränderung entzogen sind (BVerfGE 52, 303 [335 ff.]).

    Geht es lediglich um einzelne Ausgestaltungen der Vereinbarungen, können diese von Verfassungs wegen in der Regel nicht ins Gewicht fallen (BVerfGE 43, 242 [278 f.]; 52, 303 [327, 335, 336, 347]).

    Ferner ist zu der in § 18 Abs. 4 Satz 2 KRG vorgeschriebenen sog. Entkoppelung von Krankenhausleistungen dargelegt (BVerfGE 52, 303 [346 ff.]), daß gesetzliche Änderungen, die sich auf die tatsächlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Liquidationsrechts beschränken und lediglich eine organisatorische und strukturelle Umgestaltung des Liquidationsbereichs bewirken, von den beamteten Ärzten hingenommen werden müssen, soweit sie nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der liquidationsberechtigten Tätigkeit und der damit verbundenen Liquidationseinkünfte führen (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwGE 59, 38).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 162.82
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).

    anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 23. März 1978 - BVerwG 2 B 55.77 - und vom 27. August 1982 - BVerwG 2 B 117.81 -).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 162.82
    Geht es lediglich um einzelne Ausgestaltungen der Vereinbarungen, können diese von Verfassungs wegen in der Regel nicht ins Gewicht fallen (BVerfGE 43, 242 [278 f.]; 52, 303 [327, 335, 336, 347]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 162.82
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 162]).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 162.82
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 162]).
  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 9.77

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 162.82
    Ferner ist zu der in § 18 Abs. 4 Satz 2 KRG vorgeschriebenen sog. Entkoppelung von Krankenhausleistungen dargelegt (BVerfGE 52, 303 [346 ff.]), daß gesetzliche Änderungen, die sich auf die tatsächlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Liquidationsrechts beschränken und lediglich eine organisatorische und strukturelle Umgestaltung des Liquidationsbereichs bewirken, von den beamteten Ärzten hingenommen werden müssen, soweit sie nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der liquidationsberechtigten Tätigkeit und der damit verbundenen Liquidationseinkünfte führen (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwGE 59, 38).
  • BVerwG, 23.03.1978 - 2 B 55.77

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 162.82
    anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 23. März 1978 - BVerwG 2 B 55.77 - und vom 27. August 1982 - BVerwG 2 B 117.81 -).
  • BVerwG, 27.08.1982 - 2 B 117.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 162.82
    anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 23. März 1978 - BVerwG 2 B 55.77 - und vom 27. August 1982 - BVerwG 2 B 117.81 -).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 7.79

    Einschränkung des einem beamteten Chefarzt in Hessen in der

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 162.82
    Vertragspartei des vom Berufungsgericht angenommenen öffentlich-rechtlichen Vertrages (vgl. in diesem Zusammenhang auch das Urteil des beschließenden Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 7.79 - [Buchholz 237.5 § 79 HessBG Nr. 2]) ist die Stadtgemeinde Bremen, während die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (Bremische Nebentätigkeitsverordnung - BremNVO -) vom 4. Dezember 1978 (Brem. GBl. S. 241; Bremische Nebentätigkeitsverordnung in der Fassung vom 12. April 1979 - Brem. GBl. S. 197) vom Land Bremen erlassen worden ist.
  • BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 42.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

    Es genügt nicht, daß die Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92] sowie Beschluß vom 9. November 1983 - BVerwG 2 B 162.82 -).
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